Erschließungsbeitrag

der gemäß § 7 ff Tir. Verkehrsaufschließungsabgabengesetz LGBL 22/1998 festzulegende Einheitssatz wird mit 5% des Erschließungskostenfaktors gemäß Verordnung der Landesregierung vom 13.11.2001 LGBL 103/2001 das sind per m² Bauplatzanteil bzw. per m³ Baumassenanteil EUR 4,797 festgesetzt.

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