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Standort: www.kufstein.at > Stadt.Service > Abgaben und Entgelte
Laufende Gebühren: (Gebühr für 10 Jahre) Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 18.05.2011 werden die Grabgebühren nach der Ruhefrist von 10 Jahren nur mehr für jeweils 2 Jahre vorgeschrieben. Diese Abänderung gilt für Einzelgräber, Doppelgräber, Doppelgrabhälften, Wandgräber, Urnennischen klein u. groß.
EUR 195,00
Friedhofsreinigung:
Einmalige Gebühren:
Fundamentbeitrag für Friedhof Stadt-Erweiterungsfriedhof:
Fundamentbeitrag für Friedhof Zell-Zellerberg:
Die zusätzlich jeweilige Graböffnungsgebühr wird durch das von der Stadtgemeinde Kufstein mit den Graböffnungen und Grabschließungen beauftragten Unternehmen dem Nutzungsberechtigten vorgeschrieben.
Stand 2013