Friedhofsgebühren

Laufende Gebühren: (Gebühr für 10 Jahre)
Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 18.05.2011 werden die Grabgebühren nach der Ruhefrist von 10 Jahren nur mehr für jeweils 2 Jahre vorgeschrieben.
Diese Abänderung gilt für Einzelgräber, Doppelgräber, Doppelgrabhälften, Wandgräber, Urnennischen klein u. groß.

Einzelgrab für die ersten 10 Jahre EUR 139,00               
 danach für jeweils 2 Jahre    EUR   27,80 
 Doppelgrab für die ersten 10 Jahre EUR 373,00 
 danch für jeweils 2 Jahre EUR  74,60
 Doppelgrabhälfte für die ersten 10 Jahre    EUR 187,00 
 danach für jeweils 2 Jahre EUR   37,40 
 Wandgrab für die ersten 10 Jahre EUR 746,00
 danch für jeweils 2 Jahre EUR 149,20
 Urnennische klein für die ersten 10 Jahre EUR 102,00 
 danch für jeweils 2 Jahre EUR   20,40 
 Urnennische groß für die ersten 10 Jahre

EUR 195,00

 danch für jeweils 2 Jahre    EUR  39,00

Friedhofsreinigung:

für sogenannte gekaufte Gräber pro Jahr EUR  7,50             
für Grüfte und Arkaden pro Jahr
(die Vorschreibung dieser Gebühr erfolgt alle 5 Jahre)
EUR 15,00

Einmalige Gebühren:

Sammelurne

EUR 195,00                

Urnenschein EUR    2,10
Grabplatte Urnennische Neuer Friedhof EUR   66,00
Leichenhausgebühr EUR  102,00
Leichenhausgebühr Kinder (bis Vollendung 14. LJ) EUR  52,00
Gebühr für Urnenbeisetzung- EUR  46,00
Entsorgungsbeitrag für Kränze und Buketts
bis 5 Stück
EUR  23,00
Entsorgungsbeitrag für Kränze und Buketts
ab 6 Stück
EUR  46,00

Fundamentbeitrag für Friedhof Stadt-Erweiterungsfriedhof:

Einzelgrab EUR 23,00
Doppelgrab EUR 46,00

Fundamentbeitrag für Friedhof Zell-Zellerberg:

Einzelgrab EUR 32,00
Doppelgrab EUR 63,00

Die zusätzlich jeweilige Graböffnungsgebühr wird durch das von der Stadtgemeinde Kufstein mit den Graböffnungen und Grabschließungen beauftragten Unternehmen dem Nutzungsberechtigten vorgeschrieben.

                                                                                                                          Stand 2013

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