Lichtbildausweis für EWR-Bürger bzw. Schweizer – Antrag

Allgemeine Informationen

Unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

HINWEIS
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

Zuständige Stelle

Die Niederlassungsbehörde, die für den Wohnsitz der EWR-Bürgerin/des EWR-Bürgers bzw. der Schweizerin/des Schweizers örtlich zuständig ist:

Verfahrensablauf

Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde oder am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

56 Euro Bundesgebühr

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürger, Aufenthaltskarte - Antrag

Stand: 17.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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