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Standort: www.kufstein.at > Stadt.Service > Verordnungen
04.02.2008
Nach § 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz 2005 wird vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Kufstein für die Stadt Kufstein nachstehende Kanalgebührenordnungerlassen:
§ 1 Einteilung der Gebühren Gebührenanspruch
§ 2 Anschlussgebühr
§ 3 Berechnung der AnschlussgebührBemessungsgrundlage ist die Summe der Grundrissflächen der Geschoße des angeschlossenen Objektes, wobei auch Keller und Dachboden als Geschoße zählen, bei diesen jedoch nur der bewohnbare bzw. nutzbar ausgestattete Teil. Fallen auf befestigten Flächen eines Grundstückes im Freien Schmutzwässer an, ist Bemessungsgrundlage die angeschlossene Fläche. § 4 Laufende Gebühr
§ 5 Berechnung der laufenden Gebühr
§ 6 GebührenschuldnerZur Entrichtung der Gebühren sind die Eigentümer (Miteigentümer) der angeschlossenen Gebäude und Grundstücke verpflichtet. Der Bauberechtigte ist dem Grundeigentümer gleichgestellt.
§ 7 Höhe der Gebühren
§ 8 Verfahrensbestimmungen Auf das Verfahren zur Einhebung der Gebühren finden die Bestimmungen der Tiroler Landesabgabenordnung Anwendung. § 9 StrafbestimmungenVerletzungen der Gebührenordnung werden nach den Strafbestimmungen der Tiroler Landesabgabenordnung bestraft. § 10 ÜbergangsbestimmungenDiese Kanalgebührenordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Die Kanalgebührenordnung lt. Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2006 tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Der Kanalgebührenordnung liegt der Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2006 zugrunde.