Örtliches Raumordnungskonzept: 2. Fortschreibung gestartet
Das örtliche Raumordnungskonzept (ÖROK) ist das zentrale Planungsinstrument der Stadt Kufstein und wird in regelmäßigen Abständen (ca. 10 Jahre) überprüft und fortgeschrieben. Seit der letzten Fortschreibung 2014 haben sich einige Rahmenbedingen maßgeblich verändert und weiterentwickelt.
Die Rahmenbedingungen sind z. B.:
- Änderung der Altersstruktur der Bevölkerung und Bedarf an Wohnungsangeboten
- Herausforderungen einer dynamisch wachsenden Stadt mit starkem Zuzug
- Auswirkungen des Klimawandels und Stellenwert innerstädtischer Grünflächen
- Verordnung zur Sicherung von landwirtschaftlichen Vorsorgefläche
Ziel der Fortschreibung ist es daher, das bestehende Konzept zu überprüfen und zukunftsfit für die nächsten 10 Jahre zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass die räumliche Entwicklung der Stadt vorausschauend, nachhaltig und geordnet erfolgen kann.
Themen für die Fortschreibung:
- Bevölkerungsprognose bis 2036 als Grundlage für die Abschätzung des Wohnungs- und Baulandbedarfes
- nachhaltige Gestaltung und Entwicklung von Siedlungsgebieten
- Stärkung der Aufenthaltsqualität in Baugebieten und im öffentlichen Raum
- Entwicklung von Grünflächen zur Verbesserung des Stadtklimas
- Ausbau von Fuß- und Radwegen und Optimierung der Verkehrsinfrastruktur
- Sicherung von Standorten und Infrastruktur für die Wirtschaft
Bevölkerungsentwicklung zeigt Wachstum
Eine erste Analyse der der letzten 10 Jahren zeigt, dass die Bevölkerung seit 2015 um 1.800 Personen (Hauptwohnsitze) gewachsen ist und zum 01.01.2025 einen Stand von 20.212 Personen erreicht hat.
Dieses Wachstum von ca. 10 % in 10 Jahren unterstreicht die hohe Standortattraktivität Kufsteins und die Rolle der Stadt als zentraler Siedlungs-, Wohn- und Arbeitsstandort im regionalen Kontext. Maßgeblich ist auch die Erfassung des Umweltzustandes sowie der Potenziale zur Umnutzung von Flächen und Aktivierung von Leerstand.

Rechtscharakter und Bestandteile
Das ÖROK ist eine Verordnung der Gemeinde und hat somit einen hohen Grad an Verbindlichkeit. Die Verordnung wird durch das Land Tirol auf Übereinstimmung mit dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) geprüft und aufsichtsbehördlich genehmigt. Das ÖROK besteht aus:
Verordnungstext mit grundsätzlichen Zielen und Festlegungen zur Steuerung der Nutzung und Bebauung von Flächen
Verordnungsplan im Maßstab 1:10.000 zur Verortung der Festlegungen
Erläuterungsbericht und Umweltbericht
Nächste Schritte – Verfahren zur Fortschreibung
Derzeit wird intensiv an der Bestandsanalyse sowie der Entwicklung von räumlichen Steuerungsinstrumenten gearbeitet. Gerne können erste Anregungen aus der Bevölkerung fachlich beraten und diskutiert werden. Erstes „Etappenziel“ für die 2. Fortschreibung des ÖROK ist die Fertigstellung und Beschlussfassung des Entwurfes für die erste öffentlichen Auflage im Herbst.
Anregungen der Bürger:innen zur 2. Fortschreibung
Sollten Sie Anregungen zur Fortschreibung haben oder eine bauliche Entwicklung für einen konkreten Standort andenken, möchten wir Sie einladen, das bis 14. Februar 2026 schriftlich bekannt zu geben; z. B. per E-Mail – Betreff: „ÖROK 2026“ an das Stadtamt Kufstein (stadtamt@kufstein.at)
Diese Anregungen können so bereits in den Planungsprozess einfließen und fachlich beraten werden. Grundsätzlich stellen diese Anregungen jedoch keine Anträge oder Stellungnahmen im verfahrensrechtlichen Sinne dar.

