14. Januar 2026
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Anträge auf Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol aus Anlass der Feier einer Jubelhochzeit
Information des Landes Tirol
Das Land Tirol bringt langjährigen Eheleuten aufrichtigen Respekt, tiefe Dankbarkeit und große Wertschätzung entgegen. Der gesellschaftliche Wert, das gegenseitige Unterstützen in einer verbindlichen Partnerschaft sowie die soziale und wirtschaftliche Absicherung durch die Ehe bzw. einer ehelichen Lebensgemeinschaft sind von großer Bedeutung. Die Ehrengabe für Ehejubiläen wird auf Grund einer Entschließung des Tiroler Landtages vom 23.10.1973 gewährt. Die Richtlinien zur Ehrengabe des Landes Tirol aus Anlass von Jubelhochzeiten wurden mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 26.02.1974 festgelegt. Die damaligen Richtlinien für die Gewährung der Ehrengabe des Landes Tirol aus Anlass der Feier der Goldenen Hochzeit, der Diamantenen Hochzeit und der Gnadenhochzeit wurden 2007/2008 und 2018 weiter präzisiert.
Folgende Voraussetzungen gelten:
1. Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
a. EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute
b. gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
c. bestehende eheliche Lebensgemeinschaft
2. Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach der
Jubelhochzeit bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen.
3. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt ab 01.01.2026 anlässlich
der "Goldenen Hochzeit" (nach 50 Jahren Ehe) € 500,00,
der "Diamantenen Hochzeit" (nach 60 Jahren Ehe) € 500,00,
der "Gnadenhochzeit" (nach 70 Jahren Ehe) € 500,00.
Die Antragsformulare werden in den Gemeindeämtern aufgelegt, die Anträge mit den entsprechenden Bestätigungen und Unterlagen durch die BürgermeisterInnen an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Repräsentationswesen übermittelt.
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